«Im Rahmen unseres Trimmtages am   8. April 2018   findet auch eine Zuchtzulassung statt.



Anmeldungen bitte an:
Helmut Gielians, Osterodener Weg 1, 49586 Merzen
E-Mail:   helmut@gielians.de
Telefon:   0172 52 65 170
Telefax: 05466 926 120


Die Zuchtzulassung findet statt auf dem Gelände des Gebrauchshundevereins (GHV) Sinningen, Platzanlage: Kettler Straße 43, 48282 Emsdetten.
Beginnen wollen wir um 10.00 Uhr.
Als Richter haben wir Herrn Ritz eingeladen.

Die Gebühr für die Zuchtzulassung beträgt 25,00€ und ist auf das OG-Konto
"Klub für Terrier Ortsgruppe Münster" bei der VR-Bank Kreis Steinfurt,
DE27 4036 1906 1602 2415 00 zu überweisen.

Um Ihnen zu helfen, senden Sie uns bitte mit der Anmeldung alle Kopien der notwendigen Unterlagen vorab zu.
Wir überprüfen auf Vollständigkeit und weisen Sie dann auf fehlenden Unterlagen hin.
Am Tag der ZZP müssen sie alle, auch die vorab eingereichten Unterlagen im Original mitbringen und vor der ZZP beim ZZP-Leiter abgeben. Danke.

Nachstehend ein Auszug aus der ZZP-Ordnung des KfT:
5.1 Zur ZZP zugelassen sind nur Terrier,
•    die in das Zuchtbuch oder das Register des KfT eingetragen und nicht mit einem Zuchtverbot belegt sind. Jeder Terrier muss anhand seiner Tätowiernummer oder seines Transpondercodes (Mikrochip) eindeutig identifizierbar sein.
•    die nicht krankheitsverdächtig oder krank sind.
•    die das Mindestalter für die Vorstellung zur ZZP erreicht haben. Das Mindestalter hat ein Hund nach Vollendung des 9. Lebensmonates erreicht, sofern die erforderlichen Gesundheitsbescheinigungen nicht ein höheres Mindestalter voraussetzen.
•    für die das Zertifikat mit dem DNA Profil als Nachweis für die Einlagerung der Blutprobe erstellt wurde.
•    für welche die notwendigen Gesundheitsbescheinigungen für die jeweilige Rasse voliegen (auf die Zucht  Ordnung des KfT wird verwiesen).
•    für die zwei Ausstellungsbewertungen von mindestens „Sehr Gut“ von KfT geschützten Ausstellungen vorliegen. Importierte Terrier, die in ihrem Ursprungsland legal kupiert wurden und daher nicht auf Ausstellungen wie vor vorgeführt werden dürfen, können zur Erlangung dieser Formwertbeurteilungen auf Antrag beim Klubzuchtwart  auf Zuchtzulassungsveranstaltungen vorgestellt werden.
•    Fehlt eine der notwendigen Voraussetzungen, ist der Hund von der Beurteilung ausgeschlossen. Dies ist auf dem ZZP-Formular zu vermerken.
5.2 Am Tage der ZZP sind folgende Unterlagen unbedingt vorzulegen:
•    die Original Ahnentafel oder Registerbescheinigung  
•    zwei Formwertbeurteilungen gem. § 5 Ziffer 5.1, 5. Spiegelstrich
•    das Zertifikat mit dem DNA Profil als Nachweis für die Einlagerung der Blutprobe
•    für Hunde die aufgrund eines Phänotypgutachtens in das Register des Zuchtbuchs übernommen wurden, die Genehmigung des Zuchtausschusses für die jeweilige Rasse
•    die notwendigen Gesundheitsbescheinigungen für die jeweilige Rasse wie in der Zuchtordnung des KfT festgelegt Ein Übersicht der Gesundheitsbescheinigungen finden Sie hier:
http://www.kft-online.de/_data/1711ChecklisteUnterlagen.pdf
•     bei jeder Wiedervorstellung das ZZP-Protokoll der ersten ZZP
•     für eine Ankörung die notwendigen Formwertbeurteilungen (siehe § 7 Ziffer 7.3) Achtung Mindestalter beachten (mind. 20 Monate)
•     bei der erstmaligen Vorstellung eines Terriers das Zertifikat des DNA-Profils
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fehlen Unterlagen, ist der Hund von der Beurteilung ausgeschlossen

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldungen.

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