04.01.2024

Wichtige Mitteilung für Aussteller!

Das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt aus dem Kreis Steinfurt hat für die Veranstaltung und Aussteller folgende Regelung festgelegt.Das gilt nicht für Besucherhunde.

A) „Es dürfen nur Hunde teilnehmen, bei denen durch Vorlage eines tierärztliches Attest einer klinischen Untersuchung nachgewiesen wird, dass keine Qualzuchtmerkmale vorliegen.“

B) „Kurzschnäuzige Hunderassen dürfen nur teilnehmen, wenn sie zusätzlich den 'Einheitliche Belastungstest für kurzschnäuzige Rassen' des VDH bestanden haben.“

Das bedeutet, mit diesen Dokumenten wird der Nachweis, jeweils für den genannten Hund, erbracht, dass zum Zeitpunkt der tierärztlichen/klinischen Untersuchung keine Hinweise auf das Vorliegen von relevanten Erkrankungen im Sinne des § 10 Satz 1 Nr. 2 Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) zu werten sind.

Keine Teilnahme, ohne Attest / keine Kostenerstattung

Diese Nachweise (Gesundheitszeugnis) werden am Eingang kontrolliert. Ohne Attest bzw. ohne einen (positiven) Nachweis erhalten Aussteller nur noch Zutritt als Besucher der Veranstaltung. Eine Teilnahme (an der Ausstellung) an den Wettbewerben dieser Veranstaltung ist dann NICHT MEHR möglich. 

GELEISTETE ZAHLUNGEN FÜR EINE (ungültige) ANMELDUNG WERDEN NICHT ERSTATTET. 

Laden sie das Gesundheitszeugnis (VDH) herunter und lassen sie es vom Tierarzt ausfüllen. Wir empfehlen die Verwendung der Formulare vom VDH, wie z. B. „Klinische Untersuchung vor einer Hundeausstellung“ und "Belastungstest".

HINWEIS/TIPP:

Eine einmalige tierärztliche Untersuchung/Belastungstest ist ausreichend. Auch ältere Bescheinigungen/Nachweise werden akzeptiert!

 

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